Es ist viel Verwirrung um die Corona-Maßnahmen entstanden: Das können wir Ihnen jetzt sagen.
Liebe Fitnessunternehmer,
Die Pressekonferenz am vergangenen Montag, 23. März, zu den verschärften und neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus warf viele Fragen auf. Denn warum werden Veranstaltungen und Versammlungen bis zum 1. Juni gestoppt, die Schließung von Bildung, Gastronomie und Sport gilt aber noch bis zum 6. April? Das können und wollen wir Ihnen jetzt sagen.
Außerhalb:
Wussten Sie das? Im Innen- und Außenbereich ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Sollten sich drei oder mehr Personen daran nicht halten und keine Familie gründen, kann ihnen ein Bußgeld von bis zu 400 Euro pro Person drohen
Wussten Sie das?Wenn du allein lebst und deine Eltern besuchen möchtest, gilt dies als Straftat. Das RIVM hat angekündigt, dass dies nicht zulässig ist. „Es geht wirklich um die Familien und Wohngruppen, die unter einem Dach leben.“ Wenn Sie alleine leben, gelten Sie als Ihre eigene Familie.
Wussten Sie das? Gruppenbildung innerhalb von Haushalten ist nicht verboten und Studentenwohnheime gelten grundsätzlich als Haushalte. Für Versammlungen in einem bestimmten Gebiet kann die Gemeinde eine Ausnahme machen. Eine wichtige Regel hierbei: Halten Sie ausreichend Abstand zu anderen.
Wussten Sie das? Kinder, die draußen spielen, oft Kleinkinder unter zwölf Jahren, dürfen weiterhin gemeinsam draußen spielen. Eine unmittelbare Gesundheitsgefährdung kann hiervon nicht ausgehen. Die Regierung empfiehlt, die Zahl der zusammen spielenden kleinen Kinder zu begrenzen.
Wussten Sie das? Alle Bürgermeister haben die Möglichkeit, durch Notstandsverordnungen einfacher und schneller zu handeln. Sie können für jeden öffentlichen Ort wie Strände und Parks entscheiden, ob dieser geöffnet bleiben kann oder nicht. Dazu gehört auch der Andrang an den vielen Stränden am vergangenen Wochenende. Einige Bürgermeister im Land haben solche Maßnahmen bereits ergriffen, beispielsweise hat der Bürgermeister von Nijmegen den Goffertpark teilweise geschlossen.
Innerhalb:
Wussten Sie das? wenn innerhalb einer Person eine Person erkrankt. Die gesamte Familie muss sich in sozialer Isolation befinden und zu Hause bleiben. Es sei denn, ein Familienmitglied hat keine Beschwerden und geht einem lebenswichtigen Beruf nach.
Wussten Sie das? Pflegeheime und kleinere stationäre Altenpflegeeinrichtungen sind für den Besuch verboten.
Wussten Sie das? Es dürfen nicht mehr als drei Personen zu Besuch kommen, aber Sie haben in den Niederlanden immer noch „Ihre eigene Privatsphäre“. Das bedeutet, dass Sie zu Hause mit Ihren eigenen Besuchern machen können, was Sie wollen, die maximale Besucherzahl beträgt jedoch 3 Personen und es wird empfohlen, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Wenn Sie ein Haus haben, in dem Sie mit 6 Personen kaum einen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten können, dann ist die Schlussfolgerung, dass Sie dies nicht tun sollten.
Events
Wussten Sie das? Die Entscheidung, alle Veranstaltungen abzusagen, basiert auf der Vorbereitung, die ihnen vorausgegangen ist. Da dies nicht möglich ist, wurde aus organisatorischen Gründen entschieden, dies nicht stattfinden zu lassen. Für die Schulen hingegen gilt vorerst der 6. April als Startpunkt. Langfristig wird geprüft, ob dies realistisch und machbar ist. Bis dahin lautet der Rat: Arbeiten Sie so viel wie möglich von zu Hause aus, es sei denn, Sie üben einen lebenswichtigen Beruf aus.
Wussten Sie das? Der Gastronomie- und Sportbereich bleibt vorerst bis zum 6. April und möglicherweise länger unverändert bestehen. Zuvor wird evaluiert, ob eine erneute Öffnung der Türen realistisch und machbar ist. Dies gilt auch für die Saunen und diverse Sportvereine, nicht jedoch für die anderen Geschäfte. Diese dürfen nur öffnen, wenn die Einhaltung eines Abstandes von 1,5 Metern gewährleistet ist. Geschieht dies nicht, kann gegen die Ladenbesitzer ein Bußgeld verhängt werden.
Wussten Sie das? Für kirchliche Trauungen wird eine Ausnahmeregelung eingeführt, deren Einzelheiten jedoch noch nicht bekannt sind.
Wir bei Fitleads halten es für wichtig, dass Sie als Fitnessunternehmer über das Tagesgeschehen informiert bleiben. In diesen schwierigen Zeiten sind wir immer für Sie da und helfen Ihnen gerne weiter. Wichtig ist vorerst, dass Sie ausreichend Abstand zueinander halten, wenn möglich von zu Hause aus arbeiten, wissen, dass der Sportbereich bis zum 6. April stillsteht, und jederzeit verantwortungsbewusst handeln.
Kurz gesagt: Coronavirus
- Durch Niesen und Hustenbonbons wird das Virus von Mensch zu Mensch übertragen. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie sich durch das Berühren von Türklinken infizieren, ist sehr gering. Dieses Risiko wird noch geringer, wenn Sie Ihre Hände häufig waschen.
- Die Gefahr einer Ausbreitung verringert sich, wenn man einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander einhält.
- Eine Person, die sich mit dem Virus infiziert hat, steckt durchschnittlich zwei bis drei weitere Menschen an. Zur Eindämmung des Virus sind zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
- Die überwiegende Mehrheit der Patienten hat leichte grippeähnliche Symptome.
- Fast alle Todesfälle betreffen ältere oder gefährdete Menschen wie Herz-, Lungen- oder Diabetespatienten. Wenn sich alle an die Maßnahmen halten, verringern sich die Risiken.






