Coronavirus Update
Letzte Aktualisierung: 29 9:2020 Uhr
Die verschärften Regeln gelten ab 29. September 2020!
Am Montag, 28. September, wurden Premierminister Mark Rutte und Minister für Gesundheit, Soziales und Sport Hugo de Jonge erneut während einer Pressekonferenz gesehen, da die Infektionszahlen nicht gut laufen. Sie informierten über den aktuellen Sachstand und kommunizierten nationale Maßnahmen. Die nationalen Maßnahmen gelten ab Dienstag, 29. September, 18.00 Uhr und gelten für mindestens die nächsten 3 Wochen.
Wir beginnen mit guten Nachrichten!
Eine positive Ausnahme von der maximalen Besucherzahl bilden Sportanlagen. Das sind gute Nachrichten und ein Kompliment an die Branche! Das Kabinett ist der Ansicht, dass es trotz verschärfter Maßnahmen wichtig ist, dass jeder weiterhin Sport treiben kann.
Abgesehen von einem Kompliment an die Branche endlich auch Anerkennung! Sport spielt im Kampf gegen das Coronavirus eine wichtige Rolle. Fitnessstudios dürfen weiterhin die gleiche Mitgliederzahl wie vor den neuen Maßnahmen betreuen. Aus der gesamten Branche sehen wir keine Häufungen von Infektionen, die auf ein Fitnessstudio zurückzuführen sind. Lassen Sie uns alle dafür sorgen, dass dies auch so bleibt!
Regeln für drinnen
- Das Arbeiten von zu Hause aus bleibt die Norm, es sei denn, das ist wirklich nicht möglich. Kommt es in einer Arbeitssituation zu einer Infektion, kann die Arbeitsstätte für 14 Tage geschlossen werden.
- Besuche bei Ihnen zu Hause, im Garten oder auf dem Balkon sind auf 3 Gäste begrenzt. Dies gilt zusätzlich für den eigenen Haushalt und schließt Kinder bis einschließlich 12 Jahre aus.
- In anderen Gebäuden als Ihrem eigenen Zuhause dürfen maximal 4 Personen eine Gruppe bilden. Kinder bis einschließlich 12 Jahre zählen nicht. Dies bedeutet, dass eine Reservierung in einem Kino oder Restaurant für 1 Haushalt oder maximal 4 Personen, ausgenommen Kinder, vorgenommen werden kann.
- Die Personenzahl pro Zimmer ist auf 30 Personen begrenzt.
- Gastronomiebetriebe haben bis 21.00:22.00 Uhr Einlass und das Geschäft ist um XNUMX:XNUMX Uhr geschlossen.
- Sportkantinen sind geschlossen.
- In der Gastronomie ist es verpflichtend, im Falle einer Infektion die Besucher aufzufordern, sich für die Quellen- und Kontaktermittlung durch die GGD zu registrieren. In besucherstarken Innenräumen wie Denkmälern, Bibliotheken und Museen, mit Ausnahme von Einzelhandel und Märkten, erfolgt der Besuch auf der Grundlage einer Reservierung pro Zeitfenster. Hierzu finden unter anderem Beratungen mit der Kulturbranche statt.
- Für Durchlaufstandorte, mit Ausnahme von Einzelhandelsgeschäften und Märkten, legt die Sicherheitsregion in Absprache mit dem Standort die Anzahl der gleichzeitig einzulassenden Besucher unter Berücksichtigung der Fläche des Standorts fest und gewährleistet eine 1,5 Meter Abstand.
- Einzelhändler müssen eine Türrichtlinie einführen, um sicherzustellen, dass die Menschen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. In Absprache mit den Handelsorganisationen wird je nach Situation vor Ort die Verpflichtung für größere Geschäfte der Lebensmittelbranche erfüllt, zweimal täglich für eine Stunde nur für ältere und schutzbedürftige Menschen geöffnet zu haben.
- Personen mit einem Kontaktberuf bitten ihre Kunden, sich zu registrieren.
Außerhalb der Regeln
- Bei Outdoor-Aktivitäten, bei denen es zu keinem kontinuierlichen Personenstrom kommt, gilt eine Höchstzahl von 40 Personen. Dies schließt Kinder bis einschließlich 12 Jahre ein und schließt Personal aus.
- Herrscht draußen ein ständiger Menschenstrom, etwa in Zoos oder auf Märkten, gilt ein Richtwert für die Besucherzahl pro Quadratmeter.
- Sportwettkämpfe, sowohl Amateur- als auch Profiwettkämpfe, finden ohne Publikum statt.
- Der Ratschlag lautet, die Anzahl der Reisebewegungen so weit wie möglich zu begrenzen.
Zusätzliche Termine
Darüber hinaus werden mit Handelsorganisationen Vereinbarungen zur strengeren Einhaltung bestehender Protokolle getroffen.
Die GGD kontaktiert Einrichtungen der Altenpflege bezüglich zusätzlicher Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit gefährdeter Gesundheit angemessen geschützt werden. Dies betrifft Schutzausrüstung, Tests, Kontakt und Besucher.
Als Argument wird hier angeführt, dass sich das Coronavirus bei sportlicher Betätigung leichter über sogenannte Aerosole verbreitet, die sich weiter als 1,5 Meter ausbreiten und länger in der Luft verbleiben können.
Ausnahmen
Ausnahme vom neuen Höchstwert für Innenräume (max. 30) und Outdoor-Aktivitäten (max. 40):
- Menschen bei einer Beerdigung
- Versammlungen in einem Gebäude, die für die Fortführung der täglichen Aktivitäten von Institutionen, Unternehmen und anderen Organisationen erforderlich sind, mit maximal 100 Personen pro eigenständigem Raum;
- Demonstrationen, Versammlungen und Versammlungen im Sinne des Gesetzes über öffentliche Kundgebungen;
- Personen, die sich in Gemeinschaft mit anderen zu einer Religion oder Weltanschauung bekennen;
- die Sitzungen der Generalstaaten oder eines Ausschusses davon (in der jeweiligen Sicherheitsregion), des Gemeinderats, des Provinzrats und des Vorstands einer Wasserbehörde oder eines von diesen Gremien eingesetzten Ausschusses sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Sitzungen ;
- eine Tagung einer im Hoheitsgebiet des Königreichs ansässigen internationalen Organisation oder einer Vertragspartei eines Vertrags, dessen Vertragspartei das Königreich ist
- Einzelhandel, Märkte, Bibliotheken, Museen, Denkmäler, Präsentationsinstitutionen, Zoos, Vergnügungsparks, Messen und ähnliche Zusammenkünfte mit hohem Besucherstrom. Für die Ausnahme dieser Gruppe gelten zwei Bedingungen:
- Einzelhändler müssen eine Türrichtlinie einführen, um sicherzustellen, dass die Menschen einen Abstand von 1,5 Metern einhalten, und Fensterzeiten für schutzbedürftige Personen einführen (in den Anweisungen festzuhalten und in Branchenprotokollen zu präzisieren).
- Sicherheitsregionen legen nach Rücksprache mit den Verkehrsstandorten, mit Ausnahme von Einzelhandelsgeschäften und Märkten, die maximale Anzahl der gleichzeitig einzulassenden Besucher pro Standort fest, wobei die Fläche des Standorts zu berücksichtigen ist und eine Gewährleistung gewährleistet werden kann Abstand von insbesondere 1,5 Metern.
- Bildungseinrichtungen, Ausbildungseinrichtungen und Kinderbetreuungseinrichtungen;
- öffentliche Verkehrsmittel und sonstige gewerbliche Personenbeförderung (keine Ausflugsschiffe etc.)
- Sportanlagen;
- Jugendverbände 0 bis 18 (z. B. Pfadfinder, Kultur und Kunst).
- Flughäfen.

Coronavirus Update
Letzte Aktualisierung: 6 8:2020 Uhr
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Fitnessstudios dürfen ab dem 1. Juli wieder öffnen! Das sind sehr gute Nachrichten, das Kabinett hat am 27. Mai beschlossen, dass Fitnessstudios ab dem 1. Juli statt ab dem 1. September wieder öffnen können.
Mittlerweile plädieren 1600 Gesundheitsfachkräfte: Warten Sie nicht auf einen Impfstoff, sondern arbeiten Sie an einem gesunden Lebensstil.
Deutsche Forschung: Virus nicht durch Gegenstände übertragbar.
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Aktuelle Informationen zum Coronavirus
In einer Zeit, in der das Coronavirus unser Land schon seit einiger Zeit fest im Griff hat. Nun geht es langsam wieder in die richtige Richtung. Seit dem 16. März müssen Fitnessstudios geschlossen bleiben, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern.
In der Fitnessbranche keimte langsam Hoffnung auf eine Wiedereröffnung der Fitnessstudios. Vor allem, weil wir alle unsere Fitnessstudios so eingerichtet und Maßnahmen ergriffen haben, dass wir für die Wiedereröffnung bereit waren. Daher war es sehr hart, dass das Kabinett beschlossen hatte, die Wiedereröffnung von Fitnessstudios erst am 1. September zuzulassen.
Zum Glück haben wir alle nicht aufgegeben
Man kann also von einem großen Sieg sprechen, denn am Mittwoch, 27. Mai, kam die „großartige“ Nachricht, dass Fitnessstudios ab 1. Juli wieder öffnen dürfen. Also 2 Monate früher als die vorherige Entscheidung. Wir bei Fitleads freuen uns sehr, dass die Regierung erkennt, dass es wichtig ist, Fitnessstudios eine frühere Öffnung zu ermöglichen. Damit Ihre Mitglieder wieder an ihrer Gesundheit arbeiten können. Vor der Pressekonferenz war es noch sehr spannend. Das Outbreak Management Team (OMT) teilte Minister Van Rijn nämlich mit, dass es noch nicht bereit sei, dem Kabinett die Wiedereröffnung von Fitnessstudios zu empfehlen.
Was tun bis zum 1. Juli?
Zusätzlich zu den Vorbereitungen für die Wiedereröffnung Ihres Fitnessstudios am 1. Juli brachte das Kabinett am 11. Mai gute Nachrichten. Seit dem 11. Mai ist Sport im Freien unter Einhaltung des Abstands von 1,5 Metern erlaubt. Dies ist für Sie als Fitnessstudio eine Gelegenheit, Kleingruppenunterricht im Freien zu geben oder Personaltraining anzubieten, bis Sie Ihr Fitnessstudio natürlich wieder öffnen können.
Wir von Fitleads möchten uns bei allen bedanken, die sich in schwierigen Zeiten wie diesen für die Fitnessbranche eingesetzt haben! Und trägt so dazu bei, dass die Verbesserung der Gesundheit vieler Niederländer nicht mehr aufgehalten wird.
Nachfolgend einige tolle Medienauftritte aus der Fitnessbranche
Für alle gelten weiterhin folgende Regeln:
- Waschen Sie Ihre Hände oft.
- Husten und niesen Sie in die Innenseite Ihres Ellenbogens.
- Putzen Sie sich die Nase mit Papiertaschentüchern und werfen Sie diese anschließend weg.
- Geben Sie nicht die Hand.
- Halten Sie einen Abstand von 1,5 Metern (2 Armlängen) zu anderen ein.
- Arbeiten Sie so viel wie möglich von zu Hause aus
Bist du krank?
- Bleiben Sie zu Hause, wenn Sie Erkältungsbeschwerden wie Schnupfen, Niesen, Halsschmerzen, leichten Husten oder Fieber bis zu 38 Grad Celsius haben.
- Leiden Sie auch unter Fieber und/oder Atemnot? Dann bleiben auch Mitbewohner zu Hause. Wenn Sie 24 Stunden lang keine Beschwerden haben, können Sie wieder nach draußen gehen.
Sind Sie 70 Jahre oder älter oder haben Sie eine fragile Gesundheit?
- Seien Sie besonders vorsichtig. Es kann sinnvoll sein, vorerst so viel wie möglich zu Hause zu bleiben.
Vermeiden Sie Menschenansammlungen und geben Sie einander Raum
- Stellen Sie sicher, dass Sie immer 1,5 Meter Abstand zu anderen halten können.
- Wenn das nicht möglich ist, gehen Sie woanders hin.
Zu Ihrer Information haben wir unten ein Bild hinzugefügt. Hier sehen Sie eine „Zeitleiste“ der Lockerungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Tim Thijssen
Regisseur Fitleads






