Zulage für Unternehmer in betroffenen Branchen (TOGS)
Liebe Fitnessunternehmer,
Gehört Ihr Fitnessunternehmen zu den Branchen, die von den Maßnahmen des Kabinetts in Bezug auf das Coronavirus am stärksten betroffen sind? Sind Sie gezwungen, das Fitnessunternehmen zu schließen, Besprechungen einzuschränken und/oder negative Reisehinweise ins Ausland zu erteilen? Dann haben Sie die Möglichkeit, über die Policy Rule for Compensations for Entrepreneurs Affected Sectors, auch TOGS genannt, eine einmalige Schenkung in Höhe von 4.000 € zur Deckung von Fixkosten, etwa der Miete der Geschäftsräume, zu erhalten. Weitere staatliche Maßnahmen wurden für die laufenden Kosten beschlossen, etwa bei den Personalkosten, die Teil des Notpakets für Arbeitsplätze und Wirtschaft sind. Ihr Fitnessunternehmer seid in der Verwendungszwecke frei.
Update 1-4-2020
Die Vergütung richtet sich an Fitnessunternehmer, deren Haupttätigkeit einem der etablierten SBI-Kodizes entsprechen muss. SBI, auch Standard Business Classification genannt, gibt an, was die Haupttätigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrer Firma ist. Ihre Firma bzw. Ihr Unternehmen muss vor dem 15. März 2020 im Register der Handelskammer eingetragen sein. Darüber hinaus können Sie den SBI-Code nicht rückwirkend ändern, um Anspruch auf eine Entschädigung zu haben. Als Fitness-Unternehmer haben Sie die Möglichkeit, von Freitag, 27. März 2020 bis Freitag, 26. Juni, eine Bewerbung einzureichen.
Die wichtigste Frage ist, für wen genau das TOGS-Programm gedacht ist. Als Fitnessunternehmer gehören Sie zu den Branchen, die Anspruch auf die entsprechende Regelung haben. Wie oben erwähnt, betrifft dies Fitnessunternehmer, die aufgrund der verschärften und neuen Maßnahmen des Kabinetts zur Bekämpfung des Coronavirus unmittelbare Konsequenzen zu spüren bekommen. Dies betrifft folgende Branchen:
- Gastronomiebetriebe: darunter Restaurants, Cafeteria, Event-Catering, Cafés
- Haar- und Schönheitspflege: einschließlich Friseure, Pediküre, Visagisten
- Veranstaltungsorte und Veranstalter
- Saunen, Solarien, Schwimmbäder, Fitnesscenter, Sportvereine und Sportveranstaltungen
- Bestimmte private Kultureinrichtungen, wie Museen, Zirkusse, Theater, Theater, Kinos und Einrichtungen der kulturellen Bildung
- Fahrschulbesitzer
- Die Reisebranche, beispielsweise Reisebüros und Reiseveranstalter
- Kasinos
Bedingungen (TOGS)
Um Anspruch auf das Programm zu haben, müssen Sie als Fitnessunternehmer eine Reihe von Bedingungen erfüllen, nämlich:
- Die im Handelsregister der Handelskammer eingetragene Haupttätigkeit des Unternehmens muss mit einer der Haupttätigkeiten der Policenordnung übereinstimmen.
- Ihr Unternehmen verfügt möglicherweise nicht über einen physischen Standort an einer Wohnadresse. Eine Ausnahme gilt für Bars, Restaurants usw.
- Sie gehen davon aus, dass im Zeitraum vom 16 bis 2020 ein Umsatzausfall von mindestens 15 € entsteht
- Die Fixkosten im Zeitraum vom 16 bis 2020 betragen mindestens 15 €.
- Ihr Unternehmen beschäftigt maximal 250 Angestellte.
- Ihr Unternehmen muss vor dem 15. März 2020 gegründet und bei der Handelskammer registriert sein.
- Ihr Unternehmen ist kein Regierungsunternehmen.
- Ihr Unternehmen ist noch nicht in die Insolvenz gegangen.
- Ihr Unternehmen hat bei Gericht keinen Zahlungsaufschub beantragt. (Nationale Regierung, 2020)






