Verschärfte Maßnahmen sorgen für Lockdown
Niemandem wird es aufgefallen sein: die neuen, drastischen Maßnahmen. Diesmal sprach Premierminister Rutte von seinem Turm aus zu uns, die Dringlichkeit sei groß und die Maßnahmen treffen alle Sektoren hart. Auch die Fitnessbranche bleibt nicht verschont und das macht uns allen Sorgen. Dennoch sind wir davon überzeugt, dass wir als gesamte Branche gestärkt daraus hervorgehen werden. Gemeinsam werden wir dafür sorgen, dass wir diesen Rückschlag wieder überwinden. Kopf hoch und stark sein!
Nachfolgend finden Sie alle gestern von Premierminister Rutte angekündigten Maßnahmen. Die Maßnahmen gelten vom 15. Dezember bis mindestens zum 19. Januar 2021. Am 12. Januar wird entschieden, ob diese Maßnahmen ausgereicht haben, um die Infektionszahlen zu senken. Ist dies nicht der Fall, werden neue Maßnahmen ergriffen. . Sorgen wir alle dafür, dass das nicht passiert!
Allgemeine Maßnahmen:
Anzahl geschlossener Standorte:
- Alle nicht lebensnotwendigen Geschäfte, mit Ausnahme lebensnotwendiger Geschäfte wie Supermärkte, Optiker, Apotheken sowie Reparatur- und Wartungswerkstätten;
- Kontaktberufe wie Friseure, Nagelstudios, Sexlokale;
- Theater, Konzertsäle, Kinos und Casinos;
- Zoos, Freizeitparks und alle anderen Vergnügungsparks;
- Indoor-Sportstätten wie Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen und Wellness;
- Das Gastronomiegewerbe;
- Sowohl Grundschulen als auch weiterführende Schulen müssen ab Mittwoch ihre Türen schließen und auf Online-Unterricht umstellen;
- Leider müssen auch Fitnessstudios ihre Türen schließen, da sie als Flow-Orte gelten;
- Die Menschen sollten möglichst zu Hause bleiben, von zu Hause aus arbeiten und lieber keinen Besuch empfangen;
- Sowohl drinnen als auch draußen sind maximal 2 Besucher erlaubt, mit Ausnahme zu Weihnachten: dann dürfen 3 Personen zu Besuch sein;
- Öffentliche Verkehrsmittel sind nur für wesentliche Fahrten vorgesehen;
- Gehen Sie nur mit Ihrem Haushalt oder einer Gruppe von bis zu 2 Personen nach draußen.
Was bedeuten die Maßnahmen für den Sport?
Um Gruppenbildungen und soziale Kontakte zu vermeiden und die Zahl der Reisebewegungen zu reduzieren, gibt es leider auch für den Sportbereich einschneidende Maßnahmen.
Die drastischen Maßnahmen sind:
- Sport im Freien ist mit maximal zwei Personen erlaubt, sofern der Abstand von 1,5 Metern eingehalten wird;
- Sport ist im Innenbereich nicht gestattet!;
- Gruppenunterricht darf nicht draußen stattfinden;
- Sport für Erwachsene ist nur dann erlaubt, wenn ein Abstand von 1,5 Metern untereinander gewährleistet werden kann;
- Es werden weder Freizeit- noch Wettkampfspiele ausgetragen;
- Ausnahmen gelten für Spitzensportwettkämpfe;
- Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre müssen beim Sport keinen Abstand von 1,5 Metern zueinander einhalten, es werden jedoch keine Wettkämpfe gegen Sportler anderer Vereine ausgetragen. Gegenseitige Trainingsgruppen sind erlaubt. Kinder mit Beschwerden bleiben zu Hause;
- Die Öffentlichkeit hat keinen Zutritt zu Veranstaltungen, die mit dem Sport zu tun haben.
- Sportkantinen, Umkleidekabinen und Duschen sind geschlossen.
Natürlich gibt es immer eine Ausnahme von der Regel:
- Am 24., 25. und 26. Dezember können Sie 3 Personen ab 13 Jahren zu Hause empfangen;
- Die Gesundheitsversorgung muss so weit wie möglich zugänglich bleiben, was bedeutet, dass Angehörige (para)medizinischer Berufe weiterhin arbeiten dürfen;
- Geschäfte, die hauptsächlich Lebensmittel verkaufen, wie Drogerien, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Reparatur- und Wartungswerkstätten, dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Baumärkte dürfen eine Abholfunktion einrichten;
- Servicestellen für den Empfang und Versand von Paketen können weiterhin geöffnet bleiben;
- Standorte für Unternehmensdienstleistungen wie Banken, Hypothekendarlehen und Immobilienmakler bleiben geöffnet. Auch der Gemeindeschalter, das Gericht und andere Behördenstellen bleiben geöffnet;
- Das Sammeln von Büchern in Bibliotheken bleibt möglich;
- Gemeindezentren bleiben geöffnet, um schutzbedürftigen Menschen Dienste anzubieten;
- Spitzensportler in Spitzensportwettkämpfen dürfen trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen.






