Fitnessunternehmer können ab dem 6. April von einer Lohnmaßnahme profitieren
Liebe Fitnessunternehmer,
Wenn Ihr Umsatz aufgrund der anhaltenden Corona-Krise weiterhin zurückgeht, haben Sie ab dem 6. April das Recht, beim UWV-Leistungsträger einen Antrag auf Übernahme der Lohnkosten bis zu maximal 90 % zu stellen. Dies gab Minister Wouter Koolmees (Soziale Angelegenheiten und Beschäftigung) am Dienstagmorgen bekannt.
Die entsprechende Notfall-Überbrückungsmaßnahme zur Bindung und Beschäftigung, auch NOW genannt, muss sicherstellen, dass möglichst viele Unternehmer in diesen schwierigen Zeiten ihren Arbeitsplatz behalten.
Wichtig zu wissen ist, dass bei einem Umsatzrückgang um die Hälfte 45 % der Gehälter erstattet werden. Nach Eingang Ihres Antrags kann es zwei bis drei Wochen dauern, bis das Geld auf Ihrem Konto ist.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie als Fitness-Unternehmer für die nächsten drei Monate mindestens 20 % Umsatzsteuer zahlen und weiterhin das reguläre Gehalt zahlen müssen.
Die Regelung gilt auch für die flexiblen Mitarbeiter Ihres Fitnessunternehmens
Auch die sogenannten Flexworker innerhalb Ihres Fitnessunternehmens können diese Regelung nutzen, es wird kein Unterschied zwischen den Vertragsarten gemacht. Die Regierung appelliert an die Arbeitgeber und empfiehlt ihnen, diese Arbeitnehmergruppe nach Möglichkeit zu behalten.
Darüber hinaus handelt es sich bei der Nussmaßnahme um eine Weiterentwicklung des kürzlich am 17. März 2020 vorgestellten Programms als Teil des Notfallpakets, um die Wirtschaft so lange und so gut wie möglich am Leben zu halten.
Bei einem geringen Umsatzrückgang muss Geld zurückerstattet werden
Bedenken Sie als Fitnessunternehmen, dass die UWV anschließend prüft, ob die angegebenen Zahlen korrekt sind. Wenn der Umsatzrückgang am Ende nicht allzu schlimm ist, dann sind Sie als Fitnessunternehmer verpflichtet, die Differenz zurückzuzahlen. Tritt das Gegenteil ein, d. h. wenn Sie als Fitness-Unternehmer einen stärkeren Umsatzrückgang verzeichnen, erfolgt eine Nachzahlung.
Den Fitness-Unternehmern wird zugetraut, die geschätzten Umsatzeinbußen selbst weitergeben zu können. Dies erreichen Sie, indem Sie den Gesamtumsatz des Jahres 2019 durch vier teilen und diesen mit dem erwarteten Umsatz im März, April und Mai dieses Jahres vergleichen. Der relevante Zeitraum kann um maximal zwei Monate verschoben werden.
Es wird geschätzt, dass pro Tag insgesamt 60.000 Anträge eingehen und bearbeitet werden. Bedenken Sie also, dass die Seite regelmäßig abstürzt oder im schlimmsten Fall für eine Weile nicht verfügbar ist.






